Unterstützung für private und kommunale Waldeigentümer
Stabile, naturnahe Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung schützen das Klima, sichern die Biodiversität und sind der wichtigste Erholungsort der Deutschen. Sie liefern den klimafreundlichen Rohstoff Holz und sichern Arbeit und Einkommen.
Extremer Wassermangel und massiver Borkenkäferbefall sowie Stürme und Waldbrände haben in den letzten Jahren zu großen Schäden in den deutschen Wäldern geführt. Die Kalamitäten haben einen deutlichen Rückgang der Holzpreise und ein kaum noch absetzbares Überangebot zur Folge. Damit steht die heimische Forst- und Holzwirtschaft vor immensen Herausforderungen. Gleichzeitig steht die Forstwirtschaft vor der Aufgabe, die Wälder insgesamt langfristig auf den Klimawandel einzustellen.
Da die Forstbetriebe in den letzten drei Jahren große Verluste hinnehmen mussten, hat das Bundeswaldministerium erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese einmalige Hilfe kann ab 20. November 2020 abgerufen werden:
Waldbesitzer können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten. Die Antragstellung ist nur online und grundsätzlich bis Oktober 2021 möglich, sofern der Fördertopf bis dahin nicht ausgeschöpft ist.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 Hektar; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
- Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
- Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC) und
- die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de
Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei uns.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Waldbesitzervereinigung und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.
Falls Sie die Konjunkturbeihilfe beantragen möchten, fordern Sie bitte die dafür benötigte Bescheinigung formlos unter folgender Emailadresse bei uns an:
Bitte gleichen Sie Ihre Mitgliedsdaten mit Ihrem SVLFG-Bescheid ab und teilen Sie uns eventuelle Änderungen mit. Wir freuen uns sehr, dass Sie über die Mitgliedschaft in unserer WBV Zugang zu diesem Konjunkturprogramm erhalten. Für uns ist die Abwicklung zwar mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Wir werden aber für die Ausstellung der Bescheinigung mit den förderrelevanten Daten keine Gebühren erheben. Dieser Service ist Teil unserer kostenlosen Dienstleistungen für Mitglieder.