Neueste Meldung zum Stand der Einschlagsbeschränkungen!

Pressemitteilung des Bayerischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten:

„Hilfe für Kleinwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

(19. Mai 2021) München – Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.

Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.

Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Forstbetriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmeregelungen zu beantragen.

Weitere Informationen finden sich unter www.forst.bayern.de/forstschaeden-ausgleichsgesetz.“

Hinweise der WBV:

  • Zu der Pressemitteilung gibt es bislang keine weiteren Erläuterungen aus dem Ministerium. Bitte fragen Sie, bevor Sie handeln, die Amtsförster und auch Ihren Steuerberater!
  • Wir versuchen auf unserer Homepage den jeweils aktuellen Stand wiederzugeben.