Die Moorbirke (betula pubescens) ist als typische Pionierbaumart darauf spezialisiert, neu entstandene Kahlflächen zu erobern. Die lichtbedürftigen Birkenarten eignen sich hervorragend als Vorwald. Sind die Birken einige Jahre alt, bieten sie den nachfolgenden Baumarten Schutz gegen Frost oder Wind und verhindern eine zu starke Vergrasung des Waldbodens. Die Moorbirke kann bis zu 150 Jahre alt und bis zu 30 Meter hoch werden. In der Nähe der Baumgrenze wächst sie als niedriger Strauch.
WeiterlesenAutor: P F
Verbot der Holzheizung – das neue Gebäudeenergiegesetz
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
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Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
WeiterlesenJahreshauptversammlung 2023
Zur Jahreshauptversammlung 2023 der Waldbesitzervereinigung Münchberg fanden sich circa 150 Mitglieder und Verantwortliche in der Judoturnhalle in Münchberg ein. Der erste Vorsitzende Mario Walther sprach in seinem Vortrag unter anderem die RED III – Richtlinie des EU-Parlaments, nach der Holz ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energie gelten solle.
Informationsveranstaltungen zur Jagd
Der Klimawandel beeinflusst nicht nur unsere Wälder, sondern auch unser Wild. Andererseits kann aber das Wild auch unsere Wälder und die Landwirtschaft deutlich beeinflussen und zum Beispiel im Wald wichtige Anpassungsvorgänge an den Klimawandel durch Verbiss und Rindenschäle unterbinden. Die Beobachtung des Seuchengeschehens, sei es die Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild oder der Große Amerikanische Leberegel beim Rotwild, dessen Herkunft mittlerweile geklärt scheint, ist ebenfalls von existenzieller Bedeutung. Gleichermaßen steigt auch ständig das biologische Wissen um Verhalten, Stoffwechselvorgänge und Vermehrungspotential der einzelnen Wildarten. Aufbereitete wissenschaftliche Ergebnisse, über die Jäger und Grundstückseigentümer gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren können zum praktischen Vorteil für Wald und Wild.
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Der Klimawandel beeinflusst nicht nur unsere Wälder, sondern auch unser Wild. Andererseits kann aber das Wild auch unsere Wälder und die Landwirtschaft deutlich beeinflussen und zum Beispiel im Wald wichtige Anpassungsvorgänge an den Klimawandel durch Verbiss und Rindenschäle unterbinden. Die Beobachtung des Seuchengeschehens, sei es die Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild oder der Große Amerikanische Leberegel beim Rotwild, dessen Herkunft mittlerweile geklärt scheint, ist ebenfalls von existenzieller Bedeutung. Gleichermaßen steigt auch ständig das biologische Wissen um Verhalten, Stoffwechselvorgänge und Vermehrungspotential der einzelnen Wildarten. Aufbereitete wissenschaftliche Ergebnisse, über die Jäger und Grundstückseigentümer gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren können zum praktischen Vorteil für Wald und Wild.
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