Neue Zahlen zur Bundeswaldprämie

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilt, wurden seit der Einführung der Bundeswaldprämie 2020 insgesamt 119.000 Anträge erfasst. Davon wurden 5.180 Anträge von Städten und Gemeinden gestellt. Insgesamt umfasst die Antragssumme derzeit eine Höhe von 423 Millionen Euro.

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Aufruf der Forstverwaltung: Gesucht werden Eiben

Unsere einheimische Eibe ist eine der seltensten und am wenigsten beachteten Baumarten in unseren Wäldern. Daher unterliegt sie auch als einzige Baumart dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Forstverwaltungen Bad Steben und Kulmbach, der Forstbetrieb Nordhalben und der Ökologisch-Botanische Garten der Universität Bayreuth haben jetzt ein Nachzuchtprojekt ins Leben gerufen. 

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Neueste Meldung zum Stand der Einschlagsbeschränkungen!

Pressemitteilung des Bayerischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten:

„Hilfe für Kleinwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

(19. Mai 2021) München – Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.

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Gesetzliche Einschlagsbeschränkungen bringen die Frischholzernte nahezu zum Erliegen

Am 23. April 2021 ist die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) in Kraft getreten. Diese Verordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichgesetz bringt Vorteile und Nachteile für Waldbesitzer mit sich. Um den Hintergrund zu verstehen hier ein kurzer zeitlicher Abriss:

  • Das Forstschäden-Ausgleichgesetz soll im Falle von Kalamitäten steuerliche Erleichterungen für betroffene Waldbesitzer bringen und durch eine Einschlagsreduktion dafür sorgen, dass im Fall von Kalamitäten nicht noch zusätzlich Frischholz eingeschlagen werden soll, welches den Markt zusätzlich belastet.
  • Diese Regelungen sind nach den Stürmen Vivian und Wiebke im Jahr 1990 und nach dem Sturm Lothar im Jahr 2000 in Kraft gesetzt worden und haben auch gute Dienste geleistet.
  • Nach dem Orkan Friederike im Jahr 2018 und während der Trockenheiten in den darauf folgenden Jahren mit extremen Kalamitäten durch den Buchdrucker hat die Forstwirtschaft völlig zurecht gefordert, dass die Regelungen wiederum greifen sollen.
  • Auch noch im letzten Herbst und Frühwinter hätten viele dem Inhalt der Verordnung zugestimmt, allerdings hat sich der Holzmarkt innerhalb kürzester Zeit gut entwickelt und die Organisationen des Privatwaldes konnten den Waldbesitzern wieder attraktive Preise anbieten. Bis zum 23. April ….
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Neue PEFC-Waldstandards

Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen!

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Die Bundeswaldprämie

Unterstützung für private und kommunale Waldeigentümer

Stabile, naturnahe Wälder und ihre nachhaltige Bewirtschaftung schützen das Klima, sichern die Biodiversität und sind der wichtigste Erholungsort der Deutschen. Sie liefern den klimafreundlichen Rohstoff Holz und sichern Arbeit und Einkommen.

Extremer Wassermangel und massiver Borkenkäferbefall sowie Stürme und Waldbrände haben in den letzten Jahren zu großen Schäden in den deutschen Wäldern geführt. Die Kalamitäten haben einen deutlichen Rückgang der Holzpreise und ein kaum noch absetzbares Überangebot zur Folge. Damit steht die heimische Forst- und Holzwirtschaft vor immensen Herausforderungen. Gleichzeitig steht die Forstwirtschaft vor der Aufgabe, die Wälder insgesamt langfristig auf den Klimawandel einzustellen.

Da die Forstbetriebe in den letzten drei Jahren große Verluste hinnehmen mussten, hat das Bundeswaldministerium erstmals eine Nachhaltigkeitsprämie für den Wald entwickelt: 500 Millionen Euro, um die Waldeigentümer direkt zu unterstützen. Diese einmalige Hilfe kann ab 20. November 2020 abgerufen werden:

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Investitionsprogramm Wald gestartet!

Der Waldumbau nimmt weiter Form an: Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen. Am 3. November startete als erster Schritt das neue „Investitionsprogramm Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bis Ende 2021 wurden hierzu rund 50 Millionen Euro bereitgestellt.

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